Nestlé Richtlinien für die Verbraucherkommunikation:
Verantwortung der Werbung
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Werbung ist fest in den Nestlé Unternehmensgrundsätzen und verbindlichen internen Richtlinien verankert. Wir verpflichten uns zu einer verantwortungsvollen, verlässlichen Kommunikation, die den Konsumenten eine sachkundige Wahl ermöglicht und eine gesündere Ernährung fördert. Wir wahren zudem die Privatsphäre der Konsumenten.
Für die Werbung und anderen Marketingaktvitäten gegenüber Kindern gelten strenge Auflagen. Nestlé verzichtet auf jegliche direkte Werbung gegenüber Kindern unter sechs Jahren. Gegenüber Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren dürfen nur solche Produkte beworben werden, die für die Ernährung dieser Altersgruppe geeignet sind und eine positive Rolle in einer ausgewogenen Ernährung dieser Altersgruppe spielen können. Die entsprechenden Produkte werden einer Überprüfung anhand ernährungswissenschaftlicher Vorgaben unterworfen.
Weitere Regelungen betreffen die inhaltliche Gestaltung der Werbung. So darf Werbung generell nicht zu einem passiven, ungesunden Lebensstil verleiten oder zu gefährlichem oder sozial nicht erwünschten Verhalten animieren. Ferner darf Werbung nicht beleidigend oder diskriminierend sein. Alle Werbeaussagen zu Produkteigenschaften müssen wissenschaftlich abgesichert sein.
Neben den internen Richtlinien unterstützt Nestlé freiwillige Selbstverpflichtungen im Umgang mit Werbung, wie den EU Pledge in Europa, der von führenden Lebensmittelherstellern in allen Europäischen Staaten umgesetzt wird.
Die Einhaltung der Werberichtlinien wird intern durch einen verbindlichen Freigabeprozess für die Kommunikation gegenüber Kindern sowie extern durch ein Monitoring, u.a. im Rahmen des EU Pledge, überwacht.
Consumer Communication Principles (in englischer Sprache)