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Einigung für das Werk Mainz erzielt

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Mainz, 20. Dezember 2016 – Betriebsrat und Geschäftsleitung haben sich gestern Nacht auf die Eckpunkte des Sozialplanes zur Schließung des Werkes Mainz geeinigt.

Die Eckpfeiler des Sozialplanes, der die besondere Situation des Mainzer Werkes berücksichtigt, sind eine Abfindungsregelung, die sowohl die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie das Lebensalter angemessen berücksichtigt. Zusätzlich werden umfangreiche Bleibe- und Motivationsprämien zusätzlich zur Abfindungssumme gezahlt.

Betriebsrat und Nestlé Geschäftsleitung konnten sich auf Vorruhestandsregelungen über Altersteilzeit für alle Mitarbeiter einigen, die am 31. Dezember 2017 55 Jahre oder älter sein werden. Zum 1. Januar 2018 wird für ein Jahr eine Transfergesellschaft eingerichtet, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen wird, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Beschäftigung gefunden haben. Schwerbehinderte und gleichstellte Mitarbeiter werden sogar bis zu 24 Monate auf dieser Basis weiterbeschäftigt.

"Mit dem erfolgreichen Abschluss der Gespräche haben wir unser Ziel erreicht, den Mainzer Mitarbeitern noch vor Weihnachten Klarheit und Planungssicherheit zu geben", sagte Ralf Hengels, stellvertretender Personalvorstand der Nestlé Deutschland AG. "Die außergewöhnlich gute Ausstattung des Sozialplanes ist der besonderen Situation des Werkes Mainz geschuldet. Auf dieser Grundlage können wir nun unsere Bemühungen fortsetzen, adäquate Weiterbeschäftigungen für die Mitarbeiter zu finden sowie eine sichere und stabile Produktionsleistung im Jahr 2017 sicherzustellen.“

Pressemitteilung zum Download (PDF)

 

Pressekontakt Nestlé Deutschland AG:
Hartmut Gahmann
Telefon: (069) 6671 - 2166
E-Mail: [email protected]