Vevey, Schweiz. Am 16. März 2012 hat Nestlé-Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck-Letmathe folgenden Brief an den Vorsitzenden der Gewerkschaft Sinaltrainal in Kolumbien, Herrn Javier Correa, geschickt:
Herr Correa,
Es überrascht uns ausserordentlich, dass Sinaltrainal und das „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft im Kanton Zug, Schweiz, eingereicht haben, worin der Unterzeichner, vier weitere Kollegen und die Nestlé AG der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt werden.
Wie wir Ihnen und Ihrer Gewerkschaft gegenüber bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, verurteilt Nestlé jegliche Form von Gewalt. Nestlé hat weder jemals Gewalt angewendet noch hat sie sich mit Kriminellen assoziiert. Wir betonen deshalb erneut, dass Nestlé absolut keine Verantwortung für die Ermordung von Herrn Luciano Romero trägt, weder direkt noch indirekt, weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung von Nestlé Kolumbien haben sich mehrmals mit Ihnen getroffen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu besprechen. Wie Ihnen bekannt ist, hat Nestlé Sicherheitsmassnahmen für Sinaltrainal Gewerkschaftsführer getroffen, wie etwa die vorübergehende Wohnsitzverlegung und erhöhte Sicherheitsmassnahmen am Wohnort und am Gewerkschaftshauptsitz. Diese Massnahmen waren nicht dazu gedacht die Verantwortung des Staates zu ersetzen. Sie haben unsere Angebote jedoch mehrmals mit dem Argument zurückgewiesen, dass die kolumbianische Regierung für den persönlichen Schutz der Gewerkschaftsführer verantwortlich sei.
Die Ermordung von Herrn Luciano Romero wurde untersucht und von den Gerichten in Kolumbien straftrechtlich verfolgt. Die Täter wurden zu hohen Haftstrafen veruteilt.
Sinaltrainal hat bereits in anderen Rechtssystemen und Instanzen versucht Nestlé für diese Ermordung verantwortlich zu machen, wie etwa vor dem Bundesgericht in Florida, USA. In keiner Sache wurden je Nestlé oder eine ihrer Führungskräfte wegen aktiven Tuns oder Unterlassens, das sie für diesen Mord verantwortlich machen könnte, angeklagt oder verurteilt.
Wir lehnen Ihr widersprüchliches Verhalten ab, mit dem Sie einerseits bei Treffen mit unseren Führungskräften und mir persönlich leugnen, dass Ihre Gewerkschaft Nestlé mit Gewalt gegenüber Mitarbeitern und Gewerkschaftsführern in Verbindung bringt, und Sie andererseits gegen uns Strafanzeige einreichen, die auf entsetzlichen und falschen Beschuldigungen basiert, einschliesslich der Behauptung, dass „unsere lokalen Tochtergesellschaften Zahlungen an paramilitärische Gruppen geleistet haben“.
Wir weisen alle Anschuldigungen von Sinaltrainal gegen Nestlé und die fünf Einzelpersonen zurück, die in der bei der Staatsanwaltschaft vom Kanton Zug eingereichten Strafanzeige enthalten sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Namen und den Ruf des Unterzeichners, der vier weiteren Kollegen und der Nestlé AG in jeglichen Rechtssystemen und Gerichten vor solch falscher Beschuldigung zu schützen.
Mit den besten Empfehlungen,
Peter Brabeck-Letmathe
Nestlé-Verwaltungsratspräsident
Herr Correa,
Es überrascht uns ausserordentlich, dass Sinaltrainal und das „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft im Kanton Zug, Schweiz, eingereicht haben, worin der Unterzeichner, vier weitere Kollegen und die Nestlé AG der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt werden.
Wie wir Ihnen und Ihrer Gewerkschaft gegenüber bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, verurteilt Nestlé jegliche Form von Gewalt. Nestlé hat weder jemals Gewalt angewendet noch hat sie sich mit Kriminellen assoziiert. Wir betonen deshalb erneut, dass Nestlé absolut keine Verantwortung für die Ermordung von Herrn Luciano Romero trägt, weder direkt noch indirekt, weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung von Nestlé Kolumbien haben sich mehrmals mit Ihnen getroffen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter zu besprechen. Wie Ihnen bekannt ist, hat Nestlé Sicherheitsmassnahmen für Sinaltrainal Gewerkschaftsführer getroffen, wie etwa die vorübergehende Wohnsitzverlegung und erhöhte Sicherheitsmassnahmen am Wohnort und am Gewerkschaftshauptsitz. Diese Massnahmen waren nicht dazu gedacht die Verantwortung des Staates zu ersetzen. Sie haben unsere Angebote jedoch mehrmals mit dem Argument zurückgewiesen, dass die kolumbianische Regierung für den persönlichen Schutz der Gewerkschaftsführer verantwortlich sei.
Die Ermordung von Herrn Luciano Romero wurde untersucht und von den Gerichten in Kolumbien straftrechtlich verfolgt. Die Täter wurden zu hohen Haftstrafen veruteilt.
Sinaltrainal hat bereits in anderen Rechtssystemen und Instanzen versucht Nestlé für diese Ermordung verantwortlich zu machen, wie etwa vor dem Bundesgericht in Florida, USA. In keiner Sache wurden je Nestlé oder eine ihrer Führungskräfte wegen aktiven Tuns oder Unterlassens, das sie für diesen Mord verantwortlich machen könnte, angeklagt oder verurteilt.
Wir lehnen Ihr widersprüchliches Verhalten ab, mit dem Sie einerseits bei Treffen mit unseren Führungskräften und mir persönlich leugnen, dass Ihre Gewerkschaft Nestlé mit Gewalt gegenüber Mitarbeitern und Gewerkschaftsführern in Verbindung bringt, und Sie andererseits gegen uns Strafanzeige einreichen, die auf entsetzlichen und falschen Beschuldigungen basiert, einschliesslich der Behauptung, dass „unsere lokalen Tochtergesellschaften Zahlungen an paramilitärische Gruppen geleistet haben“.
Wir weisen alle Anschuldigungen von Sinaltrainal gegen Nestlé und die fünf Einzelpersonen zurück, die in der bei der Staatsanwaltschaft vom Kanton Zug eingereichten Strafanzeige enthalten sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Namen und den Ruf des Unterzeichners, der vier weiteren Kollegen und der Nestlé AG in jeglichen Rechtssystemen und Gerichten vor solch falscher Beschuldigung zu schützen.
Mit den besten Empfehlungen,
Peter Brabeck-Letmathe
Nestlé-Verwaltungsratspräsident