Am Montag, 14. Juli 2014, verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld gegen die Herta GmbH, ein Tochterunternehmen der Nestlé Deutschland AG.
Wir sind davon überzeugt, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamts ungerechtfertigt sind. Das Unternehmen wie auch seine Mitarbeiter waren nicht an den Verhaltensweisen beteiligt, die Gegenstand der Entscheidung der Behörde sind.
Deshalb werden wir beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen, um eine gerichtliche Aufhebung der Entscheidung herbeizuführen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamts ungerechtfertigt sind. Das Unternehmen wie auch seine Mitarbeiter waren nicht an den Verhaltensweisen beteiligt, die Gegenstand der Entscheidung der Behörde sind.
Deshalb werden wir beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen, um eine gerichtliche Aufhebung der Entscheidung herbeizuführen.