Sort by
Sort by

Werbung

Richtlinien für die Kommunikation an Verbraucher:innen
Werbung

Nestlé verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen Kommunikation, die Konsument:innen eine informierte Wahl ermöglicht und eine ausgewogene Ernährung fördert. Ein gewissenhafter Umgang mit Werbung ist in den Nestlé Unternehmensgrundsätzen und verbindlichen internen Richtlinien verankert. Dies betrifft insbesondere unsere Kommunikation gegenüber Kindern. 

Unsere Vorgaben zur Kommunikation gegenüber Kindern in Kürze

Nestlé verzichtet auf jegliche Marketing-Kommunikation gegenüber Kindern unter sechs Jahren. Gegenüber Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren dürfen nur solche Produkte beworben werden, die vorgegebene Nährwertkriterien erfüllen. Die Produkte werden hierzu einer Überprüfung anhand Nährwertkriterien unterworfen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthalten die Nestlé Richtlinien weitere strenge Bestimmungen. So darf weder eine direkte Kaufaufforderung an Kinder gerichtet werden, noch die Aufforderung an Kinder erfolgen, ihre Eltern zum Kauf zu veranlassen. Auch das Erzeugen von Dringlichkeit und Exklusivität, wie etwa über Sammelaktionen mit sehr kurzen Laufzeiten, ist ausgeschlossen.

EU Pledge – Selbstverpflichtung zur verantwortungsvollen Kommunikation gegenüber Kindern

Auch auf europäischer Ebene haben wir uns zu einer verantwortungsvollen Werbekommunikation gegenüber Kindern unter 13 Jahren verpflichtet. Dazu haben wir als Gründungsmitglied eine unternehmensübergreifende Selbstverpflichtung unterzeichnet, den so genannten EU Pledge.

Nestlé gehörte im Jahr 2007 zu den Gründungsmitgliedern des EU Pledge. Seitdem wurde der EU Pledge immer wieder überarbeitet. Die Regeln wurden verschärft sowie von weiteren Unternehmen anerkannt. Inzwischen richten sich insgesamt 23 Lebensmittel- und Getränkehersteller nach den Vorgaben des EU Pledge.

Der EU Pledge umfasst Auflagen für Kommunikation und Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio, Kino, Printmedien, Außenwerbung, Internet, Apps, Soziale Medien, Influencer, interaktive Spiele sowie die Grundschule. Unter anderem wurden einheitliche, unternehmensübergreifende Nährwertobergrenzen für Produkte festgelegt. Die Einhaltung dieser Nährwertkriterien ist seit 2014 die Voraussetzung, um an Kinder unter zwölf Jahren zu kommunizieren. Nestlé Deutschland setzt bereits 2013 die Kriterien des EU Pledge für alle neu geplanten Marketingmaßnahmen um.
An einigen Stellen gehen unsere internen Vorgaben über die des EU Pledge hinaus. Daher wenden wir im Zweifelsfall immer die strengste Regelung an.

  • Definition einer Maßnahme als „Werbung gegenüber Kindern unter zwölf Jahren“, sobald mindestens 35 Prozent der Zielgruppe unter zwölf Jahre alt sind. Unsere internen Nestlé-Richtlinien definieren die Grenze jedoch bei 25 Prozent.
  • Für neun Produktkategorien wie z.B. Eiscreme oder Cerealien sowie entsprechende Unterkategorien wurden Höchstwerte für den Energie- und Natriumgehalt sowie die Menge an gesättigten Fettsäuren und Gesamtzucker festgelegt. Neben diesen Grenzwerten für bestimmte Nährwerte wurden je nach Produktkategorie auch Werte für besonders wünschenswerte Nährstoffe oder Zutaten definiert. Hierzu zählen beispielsweise Ballaststoffe und Vollkorngetreide in Cerealien oder Eiweiß und Calcium in Milchprodukten. Anhand dieser Nährwertkriterien des EU Pledge wird entschieden, ob eine Werbemaßnahme an Kinder unter 12 Jahren gerichtet werden darf.
  • Für Produkte, die nicht die unternehmensübergreifenden Nährwertkriterien des EU Pledge erfüllen, dürfen keine Marketingmaßnahmen an Kinder unter zwölf Jahren gerichtet werden.
  • Verpflichtung, keine Marketingkommunikation an Grundschulen zu richten. Ausnahmen sind nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch der Schulleitung möglich. Zudem müssen selbstverständlich auch die unternehmensübergreifenden Nährwertkriterien des EU Pledge erfüllt werden.
  • Die Maßgaben des EU Pledge gelten sowohl für unternehmenseigene Internetauftritte als auch für Werbung auf externen Internetseiten.
  • Regelmäßiges Monitoring und transparente Berichterstattung durch externe Dritte über die Einhaltung der Vorgaben durch die Unterzeichner.

Überprüfung der Einhaltung unserer Selbstverpflichtungen

Die Einhaltung der Werberichtlinien wird intern durch einen verbindlichen Freigabeprozess für die Kommunikation gegenüber Kindern sowie extern durch ein unabhängiges Monitoring, unter anderem im Rahmen des EU Pledge, überwacht. Die Berichte der jährlichen Prüfungen finden Sie hier.

Kontinuierliche Produktverbesserung

Nestlé hat sich freiwillig dazu verpflichtet, das Produktangebot kontinuierlich zu überarbeiten. Es ist uns wichtig, dass unsere Produkte gut in eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung passen. Daher prüfen wir regelmäßig die Zusammensetzung unserer Produkte und reduzieren beispielsweise den Zucker- oder Salzgehalt. In den Mittelpunkt stellen wir hierbei Produkte, die sich an Kinder richten. Hierzu haben wir uns für die Zusammensetzung unserer Produkte konkrete Ziele gesetzt. Nähere Erläuterungen zur Prüfung und Überarbeitung unserer Produkte können Sie dem Bereich Ernährung entnehmen.