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Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie Nestlé Deutschland

Vorwort der Unternehmensleitung der Nestlé Deutschland

Gemeinsame Wertschöpfung ist für unsere Geschäftstätigkeit bei Nestlé von zentraler Bedeutung. Wir sind davon überzeugt, dass unser Unternehmen nur dann langfristig erfolgreich sein kann, wenn wir einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Unsere Verantwortung und unser Anspruch ist es, einen positiven Beitrag sowohl für Einzelne und Familien, unsere Gemeinschaften und für unseren Planeten zu leisten. Daher haben wir uns dazu verpflichtet über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg die Menschenrechte - in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen - zu respektieren und zu fördern. Die Achtung der universellen Rechte jedes einzelnen Menschen ist einer unserer zentralen Unternehmenswerte. Indem wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in enger Zusammenarbeit mit unseren Partner:innen wahrnehmen, fördern wir den gerechten Übergang zu einem nachhaltigen, regenerativen Ernährungssystem, das die Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Unsere weltweit gültige Human Rights Policy verdeutlicht, wie wichtig uns das Thema unternehmerische Sorgfaltspflicht ist. Mit der vorliegenden Grundsatzerklärung ergänzen wir als Nestlé Deutschland die Human Rights Policy der Nestlé Gruppe um die spezifischen Anforderungen, die sich aus dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergeben. Sie ist für alle in den Anwendungsbereich fallenden Konzerngesellschaften der Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH gültig.

Unsere Unternehmensstruktur

Die Nestlé SA hat ihren Hauptsitz in Vevey, Schweiz, und ist Mutter der nationalen Nestlé Unternehmen (gemeinsam als „die Nestlé Gruppe“ bezeichnet). Sie ist mit derzeit über 275.000 Mitarbeiter:innen und einem Portfolio von über 2.000 Marken in verschiedenen Produktkategorien tätig. Sie wird dabei von weltweit über 150.000 direkten Lieferanten mit Roh- und Packstoffen sowie Dienstleistungen beliefert, und stellt Produkte in 344 Produktionsstätten in 77 Ländern her. Die Nestlé Gruppe verkauft ihre Produkte in 188 Ländern und hat damit im Jahr 2022 CHF 94,4 Mrd. erwirtschaftet.

Nestle-Unternehmen

Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH ist die nationale Muttergesellschaft verschiedener Nestlé Unternehmen in Deutschland, u.a. der Nestlé Deutschland AG (gemeinsam als “Nestlé Deutschland” bezeichnet) und gehört einschließlich aller ihr zugehörigen Geschäftsbereiche zur internationalen Nestlé Gruppe.

In Deutschland beschäftigen wir momentan rund  8.100 Mitarbeiter:innen an 14 Standorten. Über 8.000 direkte Lieferanten beliefern uns mit Roh- und Packstoffen und Dienstleistungen. Unsere 50 Marken und rund 5.200 Produkte werden in 12 Werken in Deutschland produziert. Unser Umsatz lag 2022 bei EUR 3,3 Mrd.

Nestlé Deutschland wird die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegten unternehmerischen Sorgfaltspflichten umsetzen.

Die Menschenrechtsstrategie der Nestlé Gruppe: Nestlé's Human Rights Policy

Ein wichtiger Wegweiser für unser unternehmerisches Handeln ist die Nestlé Human Rights Policy. Die für die gesamte Nestlé Gruppe gültige Human Rights Policy bildet die Grundlage für das Nestlé Human Rights Framework – das Rahmenwerk wodurch wir unsere Menschenrechtsstrategie operationalisieren. Nestlé Deutschland, als Teil der Nestlé Gruppe, setzt die Human Rights Policy und das Human Rights Framework um. Dies trägt auch zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des LkSG bei.

Die vorliegende Grundsatzerklärung ergänzt die Human Rights Policy um die sich aus dem LkSG spezifisch ergebenden Anforderungen.

Die Menschenrechtsstrategie der Nestlé Gruppe: Human Rights Framework

Ende 2021 hat die Nestlé Gruppe ein umfassendes Human Rights Framework und eine damit verbundene Roadmap veröffentlicht. Ziel des Frameworks ist es, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu stärken und verbesserte Rahmenbedingungen für die Achtung und Förderung von Menschenrechten und Umweltthemen zu schaffen.

Menschenrechtsstrategie

Anhand einer Gruppenweiten Risikoanalyse wurden zehn zentralen Risiken, sog. salient issues, identifiziert. Zu jedem Risiko wurde ein detaillierter Aktionsplan mit konkreten Strategien und Maßnahmen zur Vorbeugung und auch Abhilfemaßnahmen veröffentlicht. Diese Aktionspläne, sog. salient issue action plans, stehen im Zentrum des Human Rights Framework und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Fünf sog. Enabler unterstützen uns bei der effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten:

  • Enabler 1: Governance und Anreize
  • Enabler 2: Policies und Kontrollsysteme
  • Enabler 3: Engagement und Advocacy
  • Enabler 4: Strategische Partnerschaften
  • Enabler 5: Transparenz und Berichterstattung


Unser Ansatz zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Achtung der Menschenrechte und die Durchsetzung von Umweltstandards ist ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen unsere Prozesse und Maßnahmen kontinuierlich; insbesondere vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse oder sich ändernder Rahmenbedingungen. Im Folgenden beschreiben wir unseren Ansatz zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten:

  • Risikomanagement (§ 4 Abs. 1 LkSG) zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten;
  • Risikoanalysen (§ 5 Abs. 1 LkSG) zur Identifikation unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten;
  • Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 3-5 LkSG) zur Verhinderung der Verletzung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt;
  • Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) zur Verhinderung oder Minderung des Ausmaßes der Verletzung;
  • Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG) um es Mitarbeiter:innen und allen potentiell Betroffenen zu ermöglichen, uns auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu hinzuweisen;
  • Vorgehen gegenüber mittelbaren Zulieferern (§ 9 LkSG) und
  • Einhaltung unserer Dokumentations- und Berichtspflichten (§ 10 LkSG) um Transparenz über unser Vorgehen und unsere Aktivitäten zu schaffen.

Risikomanagement

Um die Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu gewährleisten haben wir ein Risikomanagement eingerichtet. Wir haben bei Nestlé Deutschland ein Human Rights Steering Committee etabliert, welches die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Es setzt sich u.a. zusammen aus Leiter:innen der folgenden Fachbereiche: Rechtsabteilung, Compliance-Abteilung, Nachhaltigkeitsabteilung, Kommunikationsabteilung, Supply Chain und Einkaufsabteilung. Das Human Rights Steering Committee überwacht das Risikomanagement sowie die operative Umsetzung des LkSG und berichtet direkt an die Unternehmensleitung. Zur effektiven Erfüllung dieser Über-wachungsaufgabe werden dem Human Rights Steering Committee alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Die operative Umsetzung der Sorgfaltsprozesse wird durch das Team Human Rights sichergestellt ([email protected]). Hierzu arbeitet das Team Human Rights eng mit einem Kolleg:innen-Netzwerk aus verschiedenen Funktionen und Geschäftsbereichen zusammen.

Für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich werden Vertreter:innen der jeweiligen Geschäftsbereiche im Anwendungsbereich - sog. Business SPOCs1 - und die verantwortlichen Fachabteilungen (zentrale Funktionen) eingebunden: Personalabteilung, Umweltmanagement, Rechtsabteilung, Arbeitssicherheit, Compliance-Abteilung.

Für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden ebenfalls Business SPOCs sowie der Einkauf, die Nachhaltigkeitsabteilung (Responsible Sourcing) und – im Falle von konkreten Hinweisen - die Compliance-Abteilung eingebunden.

Die organisatorischen Grundzüge sollen anhand nachstehender Grafik veranschaulicht werden:

Organisatorischen Grundzüge

Die dargestellte Organisationsstruktur wird regelmäßig auf ihre Effektivität und Geeignetheit hin überprüft und falls notwendig nachjustiert.

Über unser Risikomanagement wird sichergestellt, dass das Human Rights Framework und die Anforderungen des LkSG in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert sind. Auch auf der Ebene der Nestlé Gruppe werden menschenrechtliche Belange in alle Abläufe integriert. Auf Gruppeneben wurde hierzu zusätzlich zum globalen Human Rights Team eine Human Rights Community2 gegründet. Das Human Rights Steering Committee und das Team Human Rights der Nestlé Deutschland werden von der globalen Human Rights Community beraten und maßgeblich unterstützt.

Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette

Zur Identifikation und Verifizierung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken führen wir einmal im Jahr sowie anlassbezogen Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Lieferanten durch.

Im Falle von substantiierter Kenntnis initiieren wir zudem anlassbezogene Risikoanalysen auch bei unseren mittelbaren Lieferanten.

Die Methoden der Risikoanalysen sind an die unterschiedlichen Stufen der Lieferkette angepasst. Zunächst führen wir eine abstrakte Betrachtung der Risiken unter Berücksichtigung verschiedener Indikatoren (u.a. länderspezifische Umwelt- und Menschenrechtsindizes eines externen Dienstleisters) durch. Des Weiteren fließen Industrie- und Branchenrisiken ein. Die Ergebnisse validieren wir anhand einer konkreten Risikoanalyse, für die wir zunächst weitere intern vorliegende Informationen verwenden.

Eigener Geschäftsbereich

Die jährliche und die anlassbezogene konkrete Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich stützt sich primär auf

  • Auditberichte des CARE-Programms3,
  • Einschätzungen der Business SPOCs und Vertreter:innen der Fachabteilungen/ zentralen Funktionen und
  • Beschwerden und Hinweise aus unserem Beschwerdesystem Speak Up oder andere Kanäle (z.B. Eingaben an Vorgesetzte, AGG Beauftragte:r).

Unmittelbare und mittelbare Lieferanten

Bei der jährlichen und der anlassbezogenen Risikoanalyse dient die Risikoanalyse der Nestlé Gruppe als Ausgangspunkt. Diese bewertet das Ausmaß der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in den Ländern, in denen wir direkt oder indirekt tätig sind. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, unter anderem vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Weltbank, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie dem US-Ministerium für Arbeit. Zusätzlich werden Risikoindikatoren eines externen Dienstleisters herangezogen. Die Ergebnisse der Risikoanalyse auf Ebene der Nestlé Gruppe sind u.a. in unserem Human Rights Framework zusammengefasst.

Zur Plausibilisierung der abstrakten Ergebnisse nehmen wir Bezug auf die von der Nestlé Gruppe definierten Sustainable Sourcing Kategorien, unsere Hauptzutaten für unsere Produkte. Diese Kategorien entsprechen ungefähr 95% des globalen jährlichen Beschaffungsvolumens und gehen oftmals mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken einher. Zudem nutzen wir bei der konkreten Risikoanalyse im Unternehmen vorliegende Informationen:

  • Ergebnisse aus Auditberichten (sog. Sustainable Sourcing Audits);
  • Nachrichten über Adverse Media Screenings;
  • Beschwerden und Hinweise insbesondere über das Beschwerdesystem Speak Up.

Weiterhin fließen Erkenntnisse und Ergebnisse aus unseren eigenen Programmen (u.a. Sustainable Sourcing, Nestlé Cocoa Plan, Income Accelerator Program, Child Labour Monitoring and Remediation System, Nespresso AAA Sustainable Quality™, Nescafé Plan 2030) sowie Einschätzungen der Fachabteilungen und externe Quellen (z.B. Medienberichte) in die Risikoanalyse ein.

Unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Unser eigener Geschäftsbereich befindet sich ausschließlich in Deutschland. In unserer Risikoanalyse haben wir keine konkreten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken für den eigenen Geschäftsbereich feststellen können und gehen aufgrund der Gesetzgebung in Deutschland von einem sehr geringen Risiko aus.

Nichtsdestotrotz gibt es Länder, Branchen und Kategorien, wo menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vermehrt auftreten. Viele dieser Risiken, die bei unseren mittelbaren Lieferanten auf Nestlé Gruppenebene festgestellt wurden, finden sich entsprechend auch in den Lieferketten der Nestlé Deutschland wieder. Dies bestätigt auch die von uns durchgeführte Risikoanalyse.

Auf Nestlé Gruppenebene wurden die folgenden zehn salient issues als die größten Herausforderungen identifiziert:

  • Kinderarbeit und Zugang zu Bildung,
  • Zwangsarbeit und verantwortungsvolles Recruitment,
  • existenzsichernde Einkommen und existenzsichernde Löhne,
  • Gleichberechtigung und Bekämpfung von Diskriminierung,
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen,
  • das Recht auf Wasser und sanitäre Anlagen,
  • Landrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften,
  • Datenschutz und Privatsphäre und
  • das Recht auf Ernährung und Zugang zu nahrhafter, erschwinglicher und angemessener Ernährung.

Umwelt- und menschenrechtliche Aspekte sind untrennbar miteinander verknüpft, da Verletzungen von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Menschenrechte haben und umgekehrt. Deshalb ergänzen wir die Liste der Herausforderungen durch folgende Risiken:

  • Klimawandel,
  • Entwaldung und
  • andere schädliche Umweltveränderungen (z.B. schädliche Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftveränderungen, schädliche Lärmemissionen, übermäßiger Wasserverbrauch).

Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

Der Mensch und die Achtung der Menschenrechte stehen im Mittelpunkt unserer Kultur und sind einer unserer wichtigsten Unternehmensgrundsätze. Konkret nutzen wir unsere Human Rights Policy, um unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiter:innen zu formulieren. Des Weiteren kommunizieren wir unsere Erwartungen über den Nestlé Code of Business Conduct und die Nestlé Unternehmensgrundsätze. Durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter:innen sorgen wir zudem dafür, dass die Menschenrechtsstrategie gelebt wird. Zu den Pflichtschulungen unserer Mitabeiter:innen gehören z.B.:

  • Menschenrechte
  • Arbeitssicherheit
  • Diversität und Inklusion
  • Code of Business Conduct

Mit unserem CARE-Programm überprüfen wir die Einhaltung unserer Vorgaben in unserem eigenen Geschäftsbereich. Alle Nestlé-Standorte weltweit werden regelmäßig durch unabhängige externe Auditor:innen auditiert. Überprüft werden u.a. die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umwelt, Unternehmensintegrität und Engagement für lokale Gemeinschaften. Die meisten Standorte in Deutschland sind zudem OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit) und ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert. Abweichungen in Bezug auf die o.g. Themen werden angegangen und in weiteren internen Audits nachverfolgt.

Alle Mitarbeiter:innen und extern potentiell Betroffene haben zu jeder Zeit die Möglichkeit unser Beschwerdesystem Speak Up zu nutzen, um Hinweise auf Verstöße zu geben und Beschwerden in anonymisierter Form vorzutragen. Dieser Kommunikationskanal wird von einem unabhängigen Dritten betrieben, um auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebenden zu gewährleisten. Wir untersuchen alle geäußerten Bedenken und verbieten Vergeltungsmaßnahmen für Meldungen, die in gutem Glauben eingereicht wurden.

Präventionsmaßnahmen in der Lieferkette

Über den Nestlé Responsible Sourcing Standard kommunizieren wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen und Erwartungen an unsere Lieferanten. Wir verweisen in unseren Bezugsbedingungen und Verträgen auf den Nestlé Responsible Sourcing Standard und erwarten von unseren Lieferanten dessen Einhaltung. Da wir dies als eine gemeinsame Anstrengung mit unseren unmittelbaren sowie mittelbaren Lieferanten verstehen, sind wir hierbei auf die Kooperation unserer Lieferanten angewiesen.

Die Einhaltung des Nestlé Responsible Sourcing Standard wird kontinuierlich durch unser sog. Sustainable Sourcing Audit Programm bei unseren unmittelbaren Lieferanten überprüft. Diese externen Audits nach dem SMETA4 Protokoll und Nachhaltigkeitsperformancebewertungen (Ecovadis) sind damit integraler Bestandteil unserer Einkaufspraxis. Abweichungen vom Responsible Sourcing Standard sind in einem vorgegebenen Zeitraum zu beheben. Abhängig von der Schwere der Abweichung sind Nestlé Führungskräfte (u.a. die Einkaufsleitung) einzubinden. Das Ziel ist es, gemeinsame Lösungen zu finden und Abhilfe zu schaffen.

Auch bei der Auswahl neuer Lieferanten wird zukünftig noch intensiver darauf geachtet, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den Prozessen der Lieferanten integriert sind. Gleichzeitig werden Lieferanten mit einem gut entwickelten System zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt in die Umsetzung unserer Aktionspläne bei und mit unseren mittelbaren Lieferanten eingebunden.

Bezogen auf unsere mittelbaren Lieferanten prüfen wir die Einhaltung des Nestlé Responsible Sourcing Standard durch unser sog. Sustainable Sourcing Program. Dieses Programm adressiert unsere priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bei unseren mittelbaren Lieferanten, die uns mit den Hauptzutaten für unsere Produkte versorgen. Wir nutzen innerhalb des Sustainable Sourcing Programms verschiedene Instrumente, um die Einhaltung des Nestlé Responsible Sourcing Standard zu überprüfen. Dazu gehören Nachhaltigkeitszertifizierungen wie z.B. Round Table on Sustainable Palm Oil (RSPO), Rainforest Alliance und Marine Stewardship Council (MSC). Auch die Kooperation mit Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. Zum Beispiel führt Proforest, eine global agierende NGO, für uns Lieferketten-Mappings, Assessments und Lückenanalysen für uns durch und unterstützen uns bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Aktionspläne. Zusätzlich haben wir spezielle Programme, wie z.B. den Nestlé Cocoa Plan, den Nescafé Plan oder das Nespresso AAA Sustainable Quality Programm entwickelt. Diese Programme adressieren spezifische menschenrechtliche und umweltbezogene Herausforderungen in Kakao- und Kaffeelieferketten.

Auch salient issue action plans, die im Mittelpunkt unseres Human Rights Frameworks stehen, dienen der Umsetzung unserer Menschenrechtsstrategie in die Praxis. Allgemeine übergreifende Aktionen sehen beispielsweise vor,

  • dass wir gemeinsam mit unseren priorisierten Lieferanten daran arbeiten Prozesse und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Risiken, Auswirkungen und Beschwerden adressiert werden können (z.B. durch capacity building und Kofinanzierung von Projekten).
  • dass wir einen Beitrag zur Verbesserung der Zertifizierungssysteme leisten, die wir bereits für bestimmte Rohstoffe im Rahmen unserer nachhaltigen Beschaffung (Sustainable Sourcing Program) verwenden.
  • dass wir unsere direkten Lieferanten dazu anhalten Beschwerdesysteme und Managementsysteme für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einzurichten.

Organisatorischen Grundzüge

Zusätzlich zu den beschriebenen Präventionsmaßnahmen verfolgen wir eine klimazentrierte Herangehensweise. Wir haben uns dazu verpflichtet bis 2050 netto null Emissionen zu erreichen. Diese Verpflichtung spiegelt sich in unserer Nestlé Net Zero Klima-Roadmap wider. Um dieses Ziel zu erreichen sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Hierzu zählen u.a. unsere Forest Positive Strategie, das Rahmenwerk zur regenerativen Landwirtschaft und das bereits zuvor beschriebene Sustainable Sourcing Programm. Alle diese Strategien und Maßnahmen folgen dem Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Wirksamkeitsanalyse

Wir planen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette die Wirksamkeit unserer Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie des Beschwerdeverfahrens einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen. Hierzu werden wir bereits vorhandene Indikatoren verwenden und zudem zusätzliche Indikatoren entwickeln. Ausgehend von den Ergebnissen der Wirksamkeitsanalyse und im Austausch mit den Funktionen und Business SPOCs sowie anderen Stakeholdern – z.B. dem Nestlé NGO- und Expertenbeirat, Lieferanten, Wettbewerbern, Peers und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft - werden wir unsere Sorgfaltsprozesse kontinuierlich überarbeiten und verbessern.

Beschwerdeverfahren

Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagementsystem ist integraler Bestandteil unserer Menschenrechtsstrategie, um Informationen über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erhalten und um Abhilfe schaffen zu können. Wir nehmen Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte ernst und stellen mit unserem Beschwerdesystem öffentlich zugängliche und vertrauliche Beschwerdewege zur Verfügung, über die jede Person jederzeit Verstöße melden kann. Mitarbeiter:innen und potentiell Betroffene können entscheiden, ob sie ihre Beschwerde durch ein Web-Formular über das Speak Up System oder über einen gebührenfreien Anruf (0049 800-1801733) einreichen wollen. Dieser Kommunikationskanal wird von einem unabhängigen Dritten betrieben, um auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebenden zu gewährleisten. Wir untersuchen alle geäußerten Bedenken und verbieten Vergeltungsmaßnahmen für Meldungen, die in gutem Glauben abgegeben wurden.

Darüber hinaus haben Mitarbeiter:innen und potentiell Betroffene die Möglichkeit eine Meldung auch per E-Mail an [email protected] abzugeben.

Unsere Meldekanäle stehen jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Mitarbeiter:innen und potentiell Betroffene können über das Speak Up System Hinweise aller Art und Beschwerden namentlich oder anonym abgeben.

Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch unsere Compliance-Abteilung, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen des LkSG wurde eine Verfahrensordnung für das bereits bestehende Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Die Verfahrensordnung befindet sich auf unserer Internetseite.

Abhilfemaßnahmen

Die Prävention von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verletzungen steht für uns an erster Stelle. Sollten wir jedoch, trotz aller Vorkehrungen, zur Verletzung von Menschenrechten beigetragen haben, leiten wir unverzüglich die im Einzelfall angemessenen Abhilfemaßnahmen ein, um den Verstoß zu beenden oder dessen Ausmaß zu verringern.

Im Falle einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzung unserer Pflicht im eigenen Geschäftsbereich in Deutschland handeln wir sofort und ergreifen unverzüglich Abhilfemaßnahmen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.

In unseren Lieferketten legen wir gemeinsam mit den Lieferanten einen konkreten Aktionsplan fest, um die Situation so schnell wie möglich zu verbessern. Die Kooperation des Lieferanten ist eine wichtige Voraussetzung für eine weitere geschäftliche Zusammenarbeit. Die Umsetzung des Aktionsplans wird regelmäßig überprüft. Das Versäumnis, identifizierte Risiken effektiv zu managen oder identifizierte Lücken zu schließen, kann dazu führen, dass wir unsere Geschäftsbeziehung mit Lieferanten aussetzen oder beenden.

Berichterstattung und Dokumentation

Die Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage und die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir erstellen jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Diesen Bericht stellen wir für mindestens sieben Jahre auf unserer Internetseite zur Verfügung. Den ersten Bericht zum LkSG werden wir 2024 fristgerecht veröffentlichen.

Wir berichten zudem jährlich transparent über unsere verschiedenen Aktivitäten und Programme zur Einhaltung der Menschrechte und zum Schutz der Umwelt sowie unsere Fortschritte in diesen Bereichen:

Erwartung an Mitarbeiter:innen und Lieferanten

Die Einhaltung der Menschenrechte und der respektvolle Umgang mit der Natur haben für uns höchste Priorität und finden in unserer Human Rights Policy sowie in dieser Grundsatzerklärung Ausdruck. Die Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfaltspflichten durch unsere Mitarbeiter:innen und in der Lieferkette begreifen wir als eine gemeinsame Anstrengung.

Wir erwarten von unseren Mitarbeiter:innen, dass sie bei ihren täglichen Entscheidungen unsere Human Rights Policy, den Nestlé Code of Business Conduct und die Nestlé Unternehmensgrundsätze beachten und einhalten.

Wir erwarten von unseren unmittelbaren Lieferanten

  • die Einhaltung des Nestlé Responsible Sourcing Standard.
  • die Weitergabe der im Nestlé Responsible Sourcing Standard formulierten Anforderungen an ihre Lieferanten.
  • die Umsetzung eines angemessenen Verfahrens zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Dieses soll der Größe des jeweiligen Unternehmens, Art und Umfeld seiner Geschäftstätigkeit sowie seiner Wertschöpfungskette angemessen sein. Ziel ist es, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, die der Lieferant durch seine eigene Geschäftstätigkeit verursacht oder zu deren Verursachung er beiträgt oder die durch seine Geschäftsbeziehungen unmittelbar mit seiner Geschäftstätigkeit, Produkten oder Dienstleistungen zusammenhängen, zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern und darüber aufzuklären.
  • die Einrichtung bzw. die Zugänglichkeit zu einem Beschwerdemechanismus zu gewährleisten und
  • die Berichterstattung und Dokumentation über tatsächliche oder potenzielle schwerwiegende nachteilige Auswirkungen.

Wir verstehen die Einhaltung der Menschenrechte und den respektvollen Umgang mit der Natur, als gemeinsame Anstrengung und unterstützen unsere Lieferanten auf diesem Weg. Wir behalten uns weitergehende vertragliche Regelungen zur Prävention und Abhilfe möglicher Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gegenüber unseren Lieferanten ausdrücklich vor.

Kontakt

Bei Fragen oder Anregungen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Themen kontaktieren Sie uns bitte über [email protected]. Die Meldung eines möglichen Verstoßes reichen Sie bitte über unser Speak Up System ein.

Schlussbestimmung

Die Grundsatzerklärung tritt ab dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft und ergänzt

die Human Rights Policy der Nestlé Gruppe um die spezifischen Anforderungen, die sich aus dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergeben. Diese Grundsatzerklärung wurde im Mai 2023 von der Unternehmensleitung der Nestlé Deutschland verabschiedet.

Für die Unternehmensleitung der Nestlé Deutschland AG und der Nestlé Unternehmungen Deutschland GmbH

Alexander von Maillot

Alexander von Maillot

Frankfurt, 22.05.2023

 

1 SPOC: Single Point of Contact.

2 Im Jahr 2020 wurde auf Nestlé Gruppenebene die Human Rights Community etabliert. Die Community setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen, die sich regelmäßig treffen uns austauschen. Im Rahmen ihrer Arbeit beaufsichtigen sie alle relevanten Funktionen innerhalb der Nestlé, die mit dem Thema Menschenrechte betraut sind.

3 Durch unser CARE-Programm, das sich auf unabhängige externe Audits stützt, bewerten wir unsere interne Compliance und schließen ggf. Lücken in unserem eigenen Geschäftsbereich in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, geschäftliche Integrität und Engagement für lokale Gemeinschaften.

4 SMETA: Sedex Membership Ethical Trade Audit.