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Die Nestlé Unternehmensgrundsätze und der Nestlé Code of Business Conduct spiegeln die grundlegenden Erwartungen an alle Mitarbeiter:innen wider, im Geschäftsalltag das Richtige zu tun. Daneben steht unter anderem die Nestlé Menschenrechtsstrategie, die uns über die Landesgrenzen hinaus zur Ergreifung von Maßnahmen gegen menschrechtliche- sowie umweltbezogene Risiken in der Lieferkette verpflichtet um unserer sozialen Verantwortung in der Welt gerecht zu werden.

Unsere Grundsätze sind zentraler Bestandteil einer auf unverhandelbaren Prinzipien und Werten beruhenden Unternehmenskultur („Compliance-Kultur“).

Mit unserem Hinweisgebersystem „Speak-Up“ bieten wir dir die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder unsere Unternehmensgrundsätze der Compliance-Abteilung zu melden. Hilf uns mit deiner Meldung gegen Verstöße vorzugehen!

Wichtig: Bitte beachte, dass Anliegen, die unsere Produkte und Services betreffen über den Button „Verbraucherservice“ oder direkt telefonisch dem Verbraucherservice mitgeteilt werden können. Unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ ist nicht für Produkt- oder Serviceanfragen konzipiert.

Hier geht es zum Verbraucherservice  

FAQ

Du kannst über unser Hinweisgebersystem „SpeakUp“ deine Meldung abgeben. Das System ist jederzeit verfügbar (24/7, 365 Tage im Jahr).

  1. Hier geht es zum Speak-Up-System. Dort hast du die Möglichkeit uns eine Nachricht durch ein Web-Formular oder durch einen kostenlosen Anruf zukommen zu lassen.
  2. Bei beiden Varianten erhältst du eine individuelle Fallnummer. Es ist von größter Wichtigkeit, dass du diese Fallnummer notierst und sicher aufbewahrst.
  3. Diese Fallnummer ist dein personalisierter Zugangsschlüssel zum Hinweisgebersystem und zu den für dich hinterlassenen Nachrichten.

    Ohne Fallnummer erhältst du keinen Zugang zu dem Hinweisgebersystem und kannst weder den Status deiner Meldung nachverfolgen noch weitere Informationen hinzufügen .
     
  4. Wir nehmen alle Anliegen sehr ernst und werden jedem Hinweis entsprechend angemessen Handeln. Wir halten dich stets auf dem Laufenden, während der Bearbeitung deines Anliegens.

Möchtest du anonym bleiben, so respektieren wir deinen Wunsch und werden keine Maßnahmen ergreifen dich zu identifizieren. Für die Abgabe einer anonymen Meldung, bitten wir dich, unser Hinweisgebersystem „Speak-Up“ zu nutzen.

Die Bearbeitung einer Meldung wird konsequent und vertraulich durchgeführt. Alle Mitarbeiter des Compliance Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisungsungebunden.

Aufgrund deiner Meldung wird dir kein Nachteil entstehen. Nestlé sichert allen Hinweisgebern den größtmöglichen Schutz zu. Dieser Schutz umfasst das gesamte Spektrum an denkbaren Vergeltungsmaßnahmen.

Für die Benutzung der Hinweisgeberkanäle ist es nicht erforderlich bestimmte Unterlagen einzubringen. Allerdings hilft es uns bei der Aufklärung sehr, wenn du eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls oder Beweise aller Art (bspw.: Dokumente, E-Mails, Screenshots, Namen von Zeugen etc.) einbringen kannst.

Bei der Abgabe einer Meldung kannst du dich gerne an folgenden Fragen orientieren:

  • Wer – Wer ist betroffen? Wer war beteiligt? Gibt es Zeugen?
  • Was – Was ist geschehen? Was konntest du beobachten?
  • Wie – Wie wurde die Handlung vorgenommen? Wie oft hat sich der Vorfall wiederholt?
  • Wann – Wann wurde die Handlung vorgenommen?
  • Wo – Wo wurde die Handlung vorgenommen?

Welche Art von Verstößen kann ich melden?

Zur Sicherstellung eines respektvollen Miteinanders und der Regelkonformität im Konzern kannst du uns Verstöße aller Art gegen konzerninterne Richtlinien oder Gesetze melden. Der begründete Verdacht, dass ein Verstoß vorliegen könnte, ist hierbei ausreichend. Wir möchten dich jedoch darauf hinweisen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig eingebrachte Falschinformationen nicht akzeptiert werden.

Beispiele für Verstöße können unter anderem folgende sein:

  • Korruption, wettbewerbswidrige Absprachen, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
  • Diskriminierung
  • (Sexuelle) Belästigung
  • Verletzung von Arbeitssicherheits- oder Datenschutzvorschriften
  • Nichteinhaltung von Lebensmittelstandards
  • Menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichtverletzungen in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für die Entgegennahme von Hinweisen ist die Corporate Compliance Abteilung der Nestlé Deutschland AG verantwortlich.

Die Compliance Abteilung ist weisungsungebunden, das heißt, dass die eingebrachten Hinweise unabhängig von den Anordnungen oder Anweisungen anderer Abteilungen, direkter Vorgesetzter, des Vorstandes oder des Mutterkonzerns bearbeitet werden.

Mehr Informationen zur Compliance Abteilung findest du auf folgender Seite.  

Neben unserem global verfügbaren Hinweisgebersystem „Speak-Up“ kannst du uns dein Anliegen alternativ auch über folgende Meldekanäle zukommen lassen:

  1. Per E-Mail: [email protected]
  2. Per Post: Nestlé Deutschland AG, Corporate Compliance, Lyoner Straße 23, 60528 Frankfurt a.M.
  3. Persönliches Treffen: Sofern du an einem persönlichen Treffen interessiert bist, bitten wir dich uns vorher schriftlich oder telefonisch zwecks Terminabstimmung zu kontaktieren. Hierfür kannst du gerne das Speak-Up System nutzen.

  1. Bestätigung

    Wir werden den Erhalt deiner Meldung innerhalb von fünf Werktagen bestätigen. Es kann länger dauern, wenn diese während eines Feiertages versendet wird. Wenn deine erste Nachricht nicht genügend Informationen enthält, um dem Sachverhalt nachgehen zu können, werden wir uns mit dir in Verbindung setzen und dich bitten, weitere Informationen mitzuteilen.

    Sofern du für deine Meldung das Hinweisgebersystem Speak-Up genutzt hast, erhältst du nach Abgabe deiner Meldung eine individuelle Fallnummer. Diese Fallnummer ist dein personalisierter Zugangsschlüssel zum System und zu den für dich hinterlassenen Nachrichten. Ohne diese Fallnummer kannst du weder den Status deiner Meldung nachverfolgen noch weitere Informationen hinzufügen.
     
  2. Untersuchung

    Jede Meldung, die wir erhalten, wird ernst genommen und sorgfältig geprüft. Die Aufklärung des Sachverhalts umfasst unter anderem die Sichtung von Dokumenten, Unterlagen oder sonstigen Beweisen, das Führen von Gesprächen mit Zeugen, anderen Betroffenen oder Beschuldigten sowie die Auswertung von Daten.  
     
  3. Entscheidung und Rückmeldung

    ​​​​​​​Nachdem wir den Sachverhalt geprüft haben, werden wir entscheiden, ob ein Verstoß vorliegt und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. Wir werden dich entsprechend informieren.