Warum führt Nestlé keine Inhaltsstoffe genveränderter Organismen (GVO) auf ihren Produktetiketten auf?

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden weltweit für die Herstellung von Essen, Getränken und Futtermitteln verwendet. Dabei haben viele Menschen Bedenken, was die Sicherheit der neuartigen Pflanzen angeht. Das ist absolut nachvollziehbar. Auch uns erreicht immer wieder die Frage: Nutzt Nestlé gentechnisch veränderte Rohstoffe? Kurze Antwort: Nein – wir setzen keine gentechnisch veränderten Rohstoffe ein. Die ausführliche Antwort? Gibt’s hier.
Sag mal, was sind eigentlich GVO-Lebensmittel?
Die wichtigste Frage zuerst: Was bedeutet gentechnisch verändert bzw. GVO?
GVO steht für „gentechnisch veränderter Organismus“. Das können also gentechnisch veränderte Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen sein. In der EU gibt es dazu strenge Richtlinien. Wenn Lebensmittel gentechnisch verändert wurden oder auch nur einzelne gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, müssen sie speziell gekennzeichnet werden. Das gilt übrigens auch für unverpackte Waren oder für Essen in Restaurants und Kantinen.
Insgesamt sind in der EU nur sehr wenige gentechnisch veränderte Lebensmittel erlaubt. Dabei handelt es sich ausschließlich um gv-Pflanzen wie etwa Mais, Sojabohnen, Raps, Baumwolle und Zuckerrüben. Die dürfen in Deutschland allerdings nicht selbst angebaut werden und sind dementsprechend meist importiert. Was fertige Lebensmittel angeht, möchten die wenigsten Menschen gentechnisch veränderte kaufen. Deswegen verzichten die meisten Lebensmittelgeschäfte grundsätzlich auf solche Produkte.
Mehr dazu findest du hier.

Diese Frage wurde schon oft von vielen unabhängigen Instituten untersucht und inzwischen wurden auch schon viele Langzeitstudien zum Thema durchgeführt und beendet. Im größten Teil dieser Studien gab es keine Hinweise darauf, dass GVO-Lebensmittel der Gesundheit schaden. Trotzdem untersuchen wir all unsere Zutaten genau. Wir warten immer ab, bis wir die Bestätigungen vorliegen haben, dass die Rohstoffe nicht aus GVO hergestellt wurden. Erst dann verwenden wir sie für unsere Produkte.
In der EU ist dafür die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig. Sie erstellt für jede gv-Pflanze, die als Lebens- oder Futtermittel auf den Markt kommen soll, ein wissenschaftliches Gutachten. Es gibt in der EU sehr strenge Vorschriften, welche Untersuchungen ein Antragsteller durchführen und welche Daten er einreichen muss. Erst wenn diese vollständig sind und internationalen wissenschaftlichen Standards entsprechen, ist eine Sicherheitsbewertung möglich. Nur wenn die EFSA keine Bedenken hat, kann ein Lebensmittel für die EU zugelassen werden.